So heißt es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg:
"In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus.
Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können."
Hintergrund: Wer gilt in Baden-Württemberg als "geboostert“?
- Personen, die dreifach geimpft sind.
- Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
- Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Dieser Artikel wurde aktualisiert. Das Sozialministerium Baden-Württemberg verschickte am Mittwoch eine aktualisierte Version der ursprünglichen Pressemitteilung.
Hinweis: Kommentare geben nicht die Meinung von ka-news wieder. Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen. Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!
Wenn ich im Juni meine erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson hatte und im Dezember eine zweite Impfung mit dem Impfstoff von Biontech hatte, gelte ich dann nun als geboostert? In der Cov-App steht 3/3, was sogesehen als geboostert gilt.
durchaus als skandalös bezeichnen darf, ist die Tatsache, dass die Änderung quasi über Nacht einfach durch Veröffentlichung einer Behörde vollzogen wurde. So stehen jetzt viele Menschen plötzlich ohne 2G-Nachweis da.
Dass es gerade beim Johnson-Impfstoff viele Impfdurchbrüche gab und die Wirksamkeit geringer ist als z.B. bei Biontech oder Moderna, das konnte man doch schon vor Monaten lesen. Warum also hat man diese Änderung bei der Anerkennung als vollständige Impfung nicht schon vor Wochen verkündet und eine ausreichende Übergangszeit vorgesehen? Dann hätte sich in dieser Frist jeder Betroffene rechtzeitig nachimpfen lassen können.
Fazit: mal wieder dilettantisches Vorgehen. Man darf sich nicht wundern, wenn die Menschen immer gereizter und verärgerter reagieren.
Die entfällt für plötzlich als ungeimpft eingestufte Mitarbeiter genauso wie für plötzlich nicht mehr Genesen.
So viel zum Thema "die Impfung ist gut erforscht"
Und sich dann wundern das der Impfstoff angezweifelt wird.
Aber wartet ab da kommt die Tage noch mehr.
Waren erst gestern beim Anwalt. Und der meinte das die Impfpflicht im Gesundheitswesen auf ganz wackligen Beinen steht. Allein schon weil sie nur bis zum 31.12.22 befristet ist. Des Weiteren kann mit keiner Impfung eine Immunität erzeugt werden. Zumindest keine zuverlässige wie bei der Masern Impfung.Sprich eine geimpfte Mitarbeiterin kann genau so einen Patienten anstecken wie eine ungeimpfte Mitarbeiterin
sind Geimpfte mit falschem Impfpass oder wenn sie eine Kochsalzlösung eingeimpft bekamen.
Impfpflicht hin oder her, wahrschenlich lassen sich plötzlich doch noch mehrArbeitnehmer impfen, wenn der Arbeitgeber dafür ein paar Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub verspricht. Alle Geimpften bekommen ein paar Tage mehr Freizeit. Geldanreize sind nicht so wirkungsvoll.
Bei Ansteckungen macht es auch die Dosis. Wenn man jemanden mit einem Virenschwall anpustet, dann ist das sicher gefährlicher, als wenn AHA Regeln eingehalten wurden oder ein geringer Verlauf mit einer schon vollzogenen Impfung vorliegt. Ein Restrisiko bleibt immer.